Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Leistungen im Bereich Umzüge, Lagerung und Neumöbel-Logistik werden von der Labuzinski Speditions GmbH auf Grundlage folgender Geschäftsbedingungen erbracht:

Bei der Beförderung und Lagerung von Umzugsgut arbeiten wir ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen und den zugehörigen Haftungsinformationen.

Bei der Einlagerung von Umzugsgut von Nichtverbrauchern finden die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) Anwendung.

Für Selbsteinlagerung („Self-storage“) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Selbsteinlagerung.

In allen übrigen Fällen arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – (ADSp 2017) und, soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB, Stand März 2006. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen (in Ziffer 23) hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regel-haftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

Bei internationalen Transportleistungen gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

AMÖ-Einigungsstelle
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit Umzugsverträgen, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Schulstraße 53
65795 Hattersheim
Tel.: 06190 989813
Fax: 06190 989820
E-Mail: info@amoe.de
Internet: www.amoe.de

Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

Der Antrag auf Eröffnung des Einigungsverfahrens ist in Textform zu stellen.

Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Downloads

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Umzüge und Lagerung der AMÖ

Haftungsbestimmungen des Möbelspediteurs gemäß § 451 g HGB

Allgemeine Lagerbedingungen des deutschen Möbeltransports (ALB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Selbsteinlagerung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Aktenlagerung (AGB-Akten) des Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)

Ihr schneller Kontakt zu uns


Bei einem Anliegen oder einer Frage, stehen wir Ihnen hiermit zur Verfügung. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.

    Ihre Ansprechpartnerin


    Frau Karola Knuth
    Tel.: 03821 – 390 937
    Fax: 03821 – 390 93 93
    E-Mail: info@lz-spedition.de

    Für allgemeine Fragen und Auskünfte sind wir zu unseren Bürozeiten für Sie erreichbar:

    Montag bis Freitag
    von 08:00 bis 17:00 Uhr